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Stand_der_Technik

Patentanwalt Axel H. Horns' Blog über Patente, Marken & Designs. [BETA]

 

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Sonntag, September 18, 2005

 

Merkwürdig ...

Manchmal kommt es vor, dass ein Angestellter in einer Firma technische Unterlagen nach aussen gibt, ohne dazu ermächtigt zu sein. Und gelegentlich war in diesen Unterlagen eine technische Erfindung beschrieben, die noch nicht beim Patentamt zum Patent angemeldet worden war.

Im Regelfall ist die Erfindung dann (mit gewissen Ausnahmen hinsichtlich der Rechtslage in den USA und mit der Ausnahme des Gebrauchsmusterrechtes) patentrechtlich "verbrannt", d.h. sie ist der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden und somit nicht mehr neu.

Aber es gibt Abhilfe: Artikel 55 Absatz (1) EPÜ:
"(1) Für die Anwendung des Artikels 54 bleibt eine Offenbarung der Erfindung ausser Betracht, wenn sie nicht früher als sechs Monate vor Einreichung der europäischen Patentanmeldung erfolgt ist und unmittelbar oder mittelbar zurückgeht:
a) auf einen offensichtlichen Missbrauch zum Nachteil des Anmelders oder seines Rechtsvorgängers [...]"
Hmmm... "auf einen offensichtlichen Missbrauch zum Nachteil des Anmelders oder seines Rechtsvorgängers zurückgeht" - das heisst also, wenn jemand seinen Arbeitgeber so richtig vorsätzlich schädigen will, gibt es Dispens nach Artikel 55 EPÜ, wenn der Beschäftigte einfach nur ein Schussel ist, der unüberlegt und ohne subjektive Schädigungsabsicht handelte und beispielsweise ein internes Dokument objektiv unbefugt ins Web stellte, dann hat der Arbeitgeber Pech gehabt.

Im deutschen PatG gibt es in § 3 Absatz (4) PatG eine entsprechende Regelung.

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INTERNAL LINK Dipl.-Phys. Axel H Horns ist Patentanwalt, zugelassener Vertreter vor dem Europäischen Patentamt (European Patent Attorney) und zugelassener Vertreter vor dem EU-Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (European Trade Mark Attorney).

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